BVfK - Wochenendticker 29. Juni 2019

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Hammer-Urteil des EuGHs: Drohen nun in ganz Europa Fahrverbote?

 

Warum die Judikative der Meinung ist, Luftreinhaltepläne seien zu Lasten des ärmeren Teils der Bevölkerung umzusetzen, bleibt ein Rätsel.

 

Wie wäre es mal mit einem Verbot für Bagger und sonstige Baumaschinen?

 

Das Umweltgewissen in der Wahlkabine erleichtern, um dann klimatisiert nach Hause zu fahren und dort die nächste Fernreise zu buchen.

 

Man sollte sich zunehmend auf den Handel mit Fahrzeugen konzentrieren, deren Abgase optimal gereinigt sind.

 

AvD-Oldtimer-Grand-Prix 2019: 20% BVfK-Vorteil auf Eintrittskarten!

 

AvD ist neuer BVfK-Partner.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

WARNMELDUNG: Neue Malware legt schlecht gesicherte Geräte im Internet der Dinge lahm

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Fortsetzung: Wettbewerbskonforme Werbung – Offenbarungspflicht der Mietwageneigenschaft

 

 

Termine:

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

15. – 17. November 2019: RETRO CLASSICS COLOGNE

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen" 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die überwiegende Mehrheit der inzwischen 83 Millionen Deutschen, wie auch der 741 Millionen Europäer möchte sich und seine Güter schneller fortbewegen, als es die Muskelkraft zulässt. Die dazu benötigte Energie belastet die Umwelt, was wiederum niemand wirklich möchte, am aller wenigsten dann, wenn er selbst den Dreck abbekommt.

Die mit Mehrheit gewählten Volksvertreter sehen es als ihren Auftrag an, die Luft, insbesondere in den Städten zu verbessern. Sie haben dazu Gesetze erlassen, an die sich laut Meinung der Deutschen Umwelthilfe kaum jemand hält. Die damit Angesprochenen und wiederum von unseren Volksvertreter kontrollierten Gemeindeverwaltungen sind zwar bemüht, die Luftreinhaltepläne umzusetzen, schaffen es jedoch kaum, die eigenen Fahrzeugflotten auf den saubersten Stand zu bringen.

Es passiert, was in einem Rechtsstaat üblich ist: Die Gerichte müssen für Ordnung sorgen. Warum die von der Deutsche Umwelthilfe angesprochene Judikative der Meinung ist, diese Ordnung sei wirksam herzustellen, indem der ärmere Teil der Bevölkerung, der nur mit Euro5 oder schlechter gereinigten Dieseln unterwegs ist, in seiner Mobilität eingeschränkt wird, bleibt ein Rätsel.

Denn konsequenterweise müsste man einmal alles unter die Lupe nehmen, was Emissionen verursacht und die Schadstoffe an den teilweise falsch positionierten Messstellen in die Höhe treibt. Wie wäre es z.B. mal mit einem Verbot für Bagger und sonstige Baumaschinen?

Und damit kommen wir zu einem Problem: Je konsequente man die Luftreinhaltepläne umsetzt, umso größer der Aufschrei der von den Konsequenzen getroffenen Bevölkerung, die am liebsten ihr Umweltgewissen in der Wahlkabine erleichtert, um dann klimatisiert nach Hause zu fahren und dort die nächste Fernreise zu buchen.

Mag der Verzicht auf Luxus noch zumutbar sein, so wird es eng, wenn der Alltag immer schwieriger wird. Wenn die Straßen nicht mehr repariert werden, weil die Bagger verboten wurden, wenn die Regale leer bleiben, weil die Lieferfahrzeuge nicht mehr in die Innenstädte dürfen. Das urbane Leben würde immer schwieriger, in manchen Gegenden Europas sogar fast unmöglich.

Um dies zu verhindern, hat man in vielen Städten, wie etwa Wien und Athen zu „Rheinischen Lösungen“ gegriffen. Die Messstationen liefern Werte, die bei vergleichbarer Luftbelastung um so viel besser sind, wie die in deutschen Städten ermittelten Werte schlechter sind.

Damit soll nun Schluss sein, denn der Europäische Gerichtshof hat jüngst in seiner besonderen Art, die Gesamtsituation gerne ein wenig aus zu blenden, eine Entscheidung gefällt, die nicht nur dem Gestaltungsspielraum ein Ende setzten soll, sondern zukünftig auch noch abstruser Weise verlangt, Fahrverbote zu erlassen, wenn Spitzenwerte nur einmalig überschritten werden.

Wenn dann das, was seit Anfang 2017 in Deutschland geschieht, in ganz Europa Schule macht und Fahrverbote gerichtlich durchgesetzt werden, dürfte das instabile politische Europa noch mehr ins Wanken kommen. Es bleibt allerdings die Hoffnung, dass Jürgen Resch und seine Mannen dafür mit dem Fahrrad nach Athen reisen und sich dort die Luft bis zu ihrem Eintreffen verbessert haben könnte.

Was schließen wir daraus?

-  Das Mobilitätsbedürfnis wird auch in mittlerer Zukunft nicht ohne das Auto realisiert werden.

-  Es ist damit zu rechnen, dass die Preise für alle weniger sauberen Fahrzeuge weiter nach unten gehen werden, insbesondere, wenn die Nachfrage in den Abnehmerländern für schmutzigere Diesel sinkt, da man dort gezwungen wurde, die Schadstoffbelastung mit den entsprechenden Folgen etwas genauer zu ermitteln.

-  Man sollte sich zunehmend auf den Handel mit Fahrzeugen konzentrieren, deren Abgase optimal gereinigt sind.

In diesem Sinne: Alles Gute für Ihren möglichst sauberen Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

p.s. Die BVfK Rechtsabteilung wird die EuGH Entscheidung in Kürze gründlich auswerten. Vorab liefert auch dieser Focus-Bericht wichtige Informationen und Meinungen zum Thema >>> Hammer-Urteil: Drohen auch in Kleinstädten und auf dem Land Fahrverbote? - FOCUS Online

 Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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AvD-Oldtimer-Grand-Prix 2019 vom 9. bis 11. August historische Motorsport-Action.

 

20% BVfK-Vorteil auf Eintrittskarten!

Beim AvD-Oldtimer-Grand-Prix vom 9. bis 11. August 2019 steht der Nürburgring drei Tage lang ganz im Zeichen des historischen Motorsports. In 14 Fahrzeugklassen werden Rennen ausgetragen, die Zuschauer erleben auf der Strecke alleine 20 einzelne Rennläufe sowie Gleichmäßigkeitsprüfungen und Paraden. Nachdem der Zeitplan fixiert wurde, können Besucher und Teams nun das Wochenende planen – und sie haben die Qual der Wahl. Denn an allen Veranstaltungstagen jagt ein Highlight das andere.

Ob es die Vorkriegsrennwagen aus der Vintage Sports Car Trophy sind oder die Formel-1-Boliden der Cosworth-Ära, ob die Sportwagen und Prototypen der Gruppe-5-Zeit oder die Tourenwagen aus der DTM: Der AvD-Oldtimer-Grand-Prix verspricht ein Wiedersehen mit legendären Fahrzeugen, mit denen die Erinnerung an großartige Rennen verbunden sind. Und natürlich beweisen sie in den spannenden und actionreichen Rennen auch, dass sie nichts von ihrer Faszination und Performance eingebüßt haben.

BVfK-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen:

Freitag: Statt Normalpreis 28,00 € - BVfK-Preis 22,40 €

Samstag: Statt Normalpreis 44,00 € - BVfK-Preis 35,20 €

Sonntag: Statt Normalpreis 42,00 € - BVfK-Preis: 33,60 €

Alle Tage Fr-So: Statt Normalpreis 65,00 € - BVfK-Preis 52,00 €

Zzgl. Versandkosten 3,50 €

Hier geht´s zum Ticket-Bestellformular für BVfK-Mitglieder:

>>> Bestellformular 47. AvD Oldtimer Grand Prix

Weitere Informationen, News und den Zeitplan zum downloaden gibt es auf der offiziellen Homepage www.avd-ogp.de

Viel Spaß beim Oldtimer-Grand Prix wünscht die BVfK-Oldtimerabteilung!

oldtimer@bvfk.de

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AvD ist neuer BVfK-Partner

Von der Kooperation zwischen dem BVfK e.V und dem AvD profitieren nicht nur BVfK-Händler, sondern auch ihre Kunden!

Die Vorteile:

- Faire Provisionsregel
- Erweiterung Ihres Produktportfolios

Von folgenden Leistungen profitieren Ihre Kunden, die sich für eine Mitgliedschaft im AvD entscheiden:

- Schnelle und zuverlässige Pannen- und Unfallhilfe sowie umfangreiche Assistance-Leistungen* im Fall der Fälle weltweit

- Medizinische Hilfe* weltweit

- bis zu 10% Club-Bonus bei renommierten Touristikunternehmen wie z.B. TUI, Berge & Meer

- Clubangebote zu Vorteilskonditionen

- Kostenlose Erstberatung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten bei einem AvD Vertrauensanwalt

- ... und vieles mehr!

BVfK-Mitglieder können hier AvD-Partner werden: www.avd.de/bvfk


* Versicherungsträger: Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München. Leistungen gemäß Bedingungswerk zu der AvD HELP PLUS Mitgliedschaft.

Automobilclub von Deutschland e.V. I 60525 Frankfurt am Main |  069 6606-304 vertrieb@avd.de | www.avd.de

AVD: DIE MOBILITÄTS-EXPERTEN SEIT 120 JAHREN.

Der AvD ist der traditionsreichste Automobilclub Deutschlands. Vieles, was heute selbstverständlich ist, hat der AvD aktiv vorangetrieben und mitgeprägt. Der AvD engagiert sich für Verkehrssicherheit, Motor- sport und den Erhalt historischer Fahrzeuge. Er vertritt die Interessen der Autofahrer in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Nicht nur bei seinen Mitgliedern wird er als unabhängiger Experte geschätzt.

Unsere Mitglieder wissen das Besondere am AvD zu schätzen: Er bietet eine optimale und individuelle Betreuung jedes einzelnen Mitglieds. Profitieren auch Sie vom AvD: von 120 Jahren Erfahrung und vielen attraktiven Service- und Vorteilsangeboten rund ums Auto und die Mobilität. Viele Leistungen zu einem unschlagbaren Preis.

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BVfK-Mitglieder-Aktion:

Helmut Seitz bietet Parkscheiben mit eigenem Werbeaufdruck zum Sonderpreis!

Extra-stabil und extra-schlank mit Eiskratzer, Gummilippe und Einkaufswagenchips (optional).

Katalogpreis inklusive Ihres einfarbigen Siebdruckes auf der Rückseite:

- mit Einkaufswagen-Chips ab 1,30 € zzgl. MwSt.

- ohne Einkaufswagen-Chips ab 1,25 € zzgl. MwSt. (größere Werbefläche)

Bis zum 31.10.2019 gibt es für BVfK-Mitglieder bei der Helmut Seitz GmbH auf diese Preise zusätzlich 10% Nachlass auf den Netto-Warenwert beim Kauf aus der Produktgruppe „Parkscheiben“.

www.helmut-seitz.de  | info@helmut-seitz.de | Tel.: 0821/543862-0

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WARNMELDUNG: Neue Malware legt schlecht gesicherte Geräte im Internet der Dinge lahm

Die Malware namens Silex wurde von einem 14 jährigen entwickelt und wird aus reiner Freude an der Zerstörung auf Geräte im Internet der Dinge (IoT) losgelassen. Als Internet der Dinge bezeichnet man alle Maschinen und Geräte, denen es möglich ist, sich in ein Netzwerk zu integrieren und evtl. auch selbst mit dem Internet zu kommunizieren. Dazu gehören z.Bsp. SmartHome-Systeme aber auch Smarte Autos mit deren Assistenzsystemen. Heutzutage lässt sich ein Fahrzeug ohne funktionierenden Bordcomputer schon gar nicht mehr starten. 

Die Malware probiert sogenannte Ramdom Passwörter (Passwörter des Auslieferungszustands) und verschafft sich somit Zugang zum Netzwerk. Dort angekommen, wird das betroffene Gerät Schritt für Schritt unbrauchbar gemacht. Als Anwender kann man den Angriff nur schwer erkennen, da es zunächst wie ein Defekt aussieht und die Hardware in Folge wahrscheinlich ersetzt wird. Da der Entwickler die Angriffe in den kommenden Tagen intensivieren möchte, ist natürlich wieder einmal äußerste Vorsicht geboten.

Der Entwickler ließ auch verkünden, das dies nur der Anfang sei und der Malware noch weitere Features hinzugefügt werden, um noch mehr Schaden anzurichten.
Router, Smart-Home-Systeme und was bei Ihnen sonst noch ans LAN angeschlossen ist, sollte zur Sicherheit einmal überprüft werden, ob nicht eventuell noch das Passwort besteht, dass das Gerät beim Kauf schon hatte. Wenn ja, ändern Sie dieses.

Ein sicheres Passwort sollte mindestens 8 Zeichen lang sein und eine Kombination aus Sonderzeichen, Groß- und Kleinbuchstaben und Zahlen. 

Ein sicheres Wochenende wünscht 

Ihre BVfK-IT

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Fortsetzung: Wettbewerbskonforme Werbung – Offenbarungspflicht der Mietwageneigenschaft

Ob im Urlaub, auf Geschäftsreise, wenn der eigene Pkw ausfällt oder bloß, um das anvisierte Wunschauto ausgiebig testen zu können: Die Möglichkeit des Rückgriffs auf einen Mietwagen ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und die Bandbreite der unterschiedlichen Nutzer, durch deren Hände die Fahrzeuge gehen, groß. Aber geht damit auch automatisch ein schlechterer Fahrzeugzustand einher? Gehen Mietwagennutzer sorgloser mit dem fremden Gefährt um als mit ihrem eigenen?

Fragen, mit denen sich die Gerichte in kaufrechtlicher Sicht schon oft auseinanderzusetzen hatten und bei denen eine gewisse händlerunerfreuliche Tendenz zu erkennen ist, die nun auch im Wettbewerbsrecht ihren Niederschlag gefunden hat.

Jedenfalls das OLG Oldenburg schließt sich nun auch unter dem Blickwinkel der Unlauterkeit der Ansicht an, dass ein sogenanntes „Selbstfahrervermietfahrzeug“ offenbarungspflichtig sei, was zur Folge hat, dass eine unterbliebene Aufklärung des Käufers mit entsprechenden Kostenfolgen abgemahnt werden und Unterlassungsansprüche begründen kann.

Eine solche Offenbarungspflicht setzt stets voraus, dass der Marktteilnehmer nach „Treu und Glauben“ sowie den „Marktgepflogenheiten“ im konkreten Fall erwarten darf, dass ihm die betreffende Tatsache mitgeteilt werde. Dabei handelt es sich natürlich um dehnbare Begriffe, die erst einmal mit Fakten unterfüttert und anschließend ausgelegt werden wollen. Dass eine einheitliche Beurteilung keinesfalls möglich ist, wird bereits daran deutlich, dass die Vorinstanz noch die Auffassung vertreten hatte, die Mietwageneigenschaft falle nicht negativ ins Gewicht.

Dem stimmt der BVfK zu, denn dem Mietwagengeschäft ist es zu eigen, dass der Vermieter beim Hersteller hoch rabattierte Fahrzeuge erwirbt und bereits nach kurzer Vermietungsdauer wieder weiterveräußert werden. Um dabei möglichst gewinnorientiert zu wirtschaften und einen hohen Wiederverkaufswert erzielen zu können, ist dem Vermieter selbstverständlich daran gelegen, das Fahrzeug im bestmöglichen Zustand zu erhalten. Aufgrund der oftmals hohen Selbstbeteiligung, bisweilen unangenehmen Haftungsfragen und den meist sorgfältig erstellten Übergabeprotokollen zeigt die Erfahrung, dass angemietete Fahrzeuge nicht schlechter behandelt werden, als eigene. Im Gegenteil dürfte der Verantwortung für fremdes Gut häufig ein höherer Stellenwert zugeschrieben werden.

In der Berufung kippte das Ganze dennoch mit der Argumentation, dass ein häufiger Fahrerwechsel automatisch zur Schlechterbehandlung der Fahrzeuge führe, weil Mietwagennutzer keine Veranlassung hätten, diese sorgsam zu behandeln. Und auch dem Einwand, dass Privatfahrzeuge in der Regel ebenfalls von mehreren Personen genutzt würden, hatte man etwas entgegenzuhalten:

„Selbst wenn es auch bei der privaten Verwendung als dem typischen Fall des Verkaufs aus erster Hand nahe liegt, dass das Fahrzeug nicht nur vom Halter, sondern daneben von dessen Familienmitgliedern oder Bekannten genutzt worden ist, so geht der Verkehr doch davon aus, dass ein solches Fahrzeug schon wegen der Verbundenheit dieser Nutzer mit dem Halter sorgsamer behandelt worden ist als ein Mietwagen.“

Auch stelle sich der Aufwand, die Daten der Vorbenutzung einzupflegen, für den Verkäufer als äußerst geringfügig dar. Werfe man sämtliche Argumente in einen Topf, so falle die Interessenabwägung schließlich zu Lasten des Verkäufers aus. Dieser dürfe auch nicht selbst die (Gering-)Wertbemessung vornehmen, da ausschließlich die Perspektive des Verbrauchers maßgeblich sei.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Eine pauschale Beantwortung der Frage, ob die Mietwageneigenschaft zu offenbaren ist, ist nicht möglich. Zu unterschiedlich sind Einsatzzwecke, Dauer der Mietwagennutzung und letztlich auch Schwere und Gewicht der jeweiligen Argumente im Rahmen der notwendigerweise vorzunehmenden Interessenabwägung.

Wurde das Fahrzeug nur wenige Tage als Mietfahrzeug genutzt und anschließend über einen längeren Zeitraum von lediglich einem Halter, so wird der Verbraucher keine umfassende Aufklärung erwarten dürfen. Wurde das Fahrzeug aber über längere Zeit vorwiegend von Strandurlaubern auf unbefestigten Straßen genutzt, wird die Argumentation, weshalb man hierüber nicht aufklären muss, sicherlich schwieriger.

Da die Rechtsprechung jüngst dazu tendiert, den Vermieter zur Angabe der Vorbenutzung zu verpflichten, raten wir ebenfalls zur Beachtung dieser Grundsätze. Neben den kaufrechtlichen Folgen erhöhen sich nun auch die wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen, was mitunter gefundenes Fressen für „Abmahnhaie“ sein dürfte.

Bei jeder atypischen Vornutzung des Fahrzeugs sollten Sie also zunächst hinterfragen, ob der Käufer an deren Aufklärung ein Interesse haben könnte. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie gerne die BVfK-Rechtsabteilung.

>>> BVfK-Vertragsformulare 

Viel Erfolg beim rechtsicheren Verkauf!

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

12.September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

>>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

 

15. – 17. November 2019: RETRO CLASSICS COLOGNE

Jetzt Interesse am BVfK-Gemeinschaftsstand bekunden: >>> Online-Feedback abgeben

 

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2.Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK - "Rhein in Flammen"

Der Freie Autohandel Deutschlands trifft sich wie gewohnt alle zwei Jahre zum großen Kongressevent auf Deutschlands Schicksalsstrom.

Wenige Meter von den Macht- und Repräsentationszentralen der Bonner Republik entfernt werden am 2. Mai 2020 Deutschlands professionelle und erfolgreiche Autohändler zahlreich das BVfK-Schiff entern, um sich der Gestaltung der Zukunft zu widmen, in geselliger Runde Kontakte zu knüpfen und zu pflegen, Kulinarisches zu genießen und dann beeindruckt von einem der größten Feuerwerke Europas vor einer der schönsten Kulissen Deutschlands den Kopf frei zu machen und den Blick zu schärfen für die Anforderungen an einen erfolgreichen Autohandel in anspruchsvollen Zeiten.

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